1. Geltungsbereich
2. Angebot / Vertragsinhalt
3. Preise
4. Lieferung
5. Zahlung
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Schadensersatz
9. Leistungsvorbehalt
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11. Teilunwirksamkeit
12. Datenklausel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Wartungsverträge
1. Geltung der AGB
Wartungsverträge kommen nur unter Einbeziehung meiner nachfolgenden AGB zustande. Die Geltung etwaiger AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ich nicht ausdrücklich widersprochen habe.
2. Leistungen
Der Leistungsumfang ist abhängig von der vereinbarten Vertragsvariante (korrektiver oder präventiver Wartungsvertrag) und ist in den Vertragsunterlagen definiert. Bei der Leistungserbringung gezogene Kopien gehen zu Lasten des Kunden, ggf. im Rahmen der Freikopien. Alle Leistungen, die aus Gründen notwendig werden, die nicht in dem normalen Gebrauch des Wartungsgegenstandes liegen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden gesondert berechnet. Hierzu gehören etwa unsachgemäße Reparaturen Dritter oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, Verwendung nicht geeigneten Zubehörs und Betriebsmittel, sowie Verstöße gegen die Bedienungsanleitung und Fälle höherer Gewalt. Punkt 6 dieser AGB bleibt unberührt. Soweit Freikopien vereinbart werden, sind diese durch den Grundpreis abgegolten. Werden vereinbarte Freikopien nicht genutzt, führt dies nicht zu einer Reduzierung des Grundpreises. Mehrkopien werden je vereinbartem Abrechnungszeitraum jeweils bis zum 5. des Folgemonats berechnet und sind binnen 7 Tagen auszugleichen, sofern der Kunde nicht Bankeinzugsvollmacht erteilt hat. Zu Abrechnungszwecken hat der Kunde nach Ende des Abrechnungszeitraums bis zum 1. des Folgemonats die Zählerstände mitzuteilen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mehrkopien nach Schätzung auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs abzurechnen; nach Feststellung des Zählerstandes sind die Abrechnungen ggf. zu korrigieren. Macht der Kunde geltend, die Schätzung sei zu hoch, trägt er die Beweislast für eine tatsächlich niedrigere Zahl an Mehrkopien.
3. Preise / Anpassung
Ändern sich die Einkaufspreise, die Löhne oder sonstige Kostenfaktoren des Auftragnehmers, so hat dieser das Recht, mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende eine Anpassung der Preise vorzunehmen. Kommt es innerhalb von 12 Monaten zu einer Preissteigerung von mehr als 10% des Nettopreises, so kann der Kunde mit einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Preiserhöhung widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird die Preiserhöhung auf 10% des Nettopreises begrenzt. Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer schuldet der Kunde die geänderte Umsatzsteuer, ohne dass es einer Preisanpassung bedarf. Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu. Die Lieferung nicht vertragsgegenständlicher Verbrauchsmaterialien erfolgt im Rahmen gesonderter Kaufverträge.
4. Betriebsmittel
Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Betriebsmittel zu verwenden, die den Herstellerspezifikationen entsprechen. Bei Unklarheiten hat der Kunde sich beim Auftragnehmer zu informieren. Soweit Betriebsmittel im Rahmen des Vertrages vom Auftragnehmer ohne gesonderte Berechnung gestellt werden, bleiben diese Eigentum des Auftragnehmers, solange sie nicht verbraucht sind. Betriebsmittel werden im Rahmen des Vertrages nur in dem üblichen, durchschnittlichen Umfang bereitgestellt. Bei übermäßigem oder vorsorglichem Verbrauch, z. B. durch das Lagern von Betriebsmitteln, wird der über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Verbrauch gesondert in Rechnung gestellt.
Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet, nicht verbrauchte Betriebsmittel an den Auftragnehmer zurückzugeben. Falls eine Rückgabe nicht möglich ist oder der Auftragnehmer den Toner nicht mehr verwenden kann, weil keine kompatiblen Maschinen mehr im Einsatz sind, wird der entsprechende Restbestand dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Fehlbedienung / Schadenverursachung durch Kunden
Sind Wartungs-/Instandsetzungsarbeiten notwendig, die auf einer Fehlbedienung beruhen oder in sonstiger Weise vom Kunden oder Dritten, denen dieser Zugriff ermöglicht hat, verursacht, so wird der Auftragnehmer diese dem Kunden berechnen. Die Berechnung erfolgt gemäß den üblichen Preisen des Auftragnehmers, die dieser für entsprechende Arbeiten sonst vereinbart.
6. Pflichten des Kunden / Haftungsbegrenzung
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über Schäden, Fehlfunktionen oder Störungen des Wartungsgegenstandes zu informieren. Schäden, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, der Wartungsvertrag beinhaltet dies im Leistungsumfang; soweit hierdurch gesonderter oder Mehraufwand entsteht, berechnet der Auftragnehmer diesen gesondert.
7. Standortwechsel
Ein Standortwechsel des Wartungsgegenstandes erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer und ist mit mindestens 8-wöchiger Vorankündigung seitens des Auftraggebers schriftlich zu erfolgen (mit Angabe, ab wann der neue Standort gilt). Umzugskosten fallen zu Lasten des Kunden. Wechselt der Kunde den Standort für den Wartungsgegenstand selbst, wird der Wartungsgegenstand automatisch seitens des Auftragnehmers auf Schäden, Funktionalität und Beeinträchtigung überprüft und ggf. Instand gesetzt. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen. Erhöht sich die Entfernung zum Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand angemessen zu berechnen.
8. Gewährleistung
Soweit die Wartungsleistungen des Auftragnehmers mangelhaft sein sollten, hat der Kunde dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Schlägt die Nachbesserung nach mindestens drei Versuchen fehl oder verweigert der Auftragnehmer diese zu Unrecht, kann der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend machen.
9. Schadenersatzansprüche des Kunden
Schadenersatzansprüche bestehen hinsichtlich:
10. Versicherung durch den Kunden
Der Kunde hat für eine ausreichende Versicherung des Wartungsgegenstandes gegen Schäden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser sowie Spannungsschäden selbst Sorge zu tragen. Die Beseitigung solcher Schäden gehören nicht zum Wartungsumfang.
11. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Die Zahlungen sind gemäß der Vertragsunterlagen fällig. Erfolgt die Zahlung nicht bei Fälligkeit, tritt automatisch Verzug ein. Dem Kunden ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur gestattet, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
12. Übertragung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Vertragsposition mit allen Rechten und Pflichten auf einen anderen, kompetenten Servicebetrieb zu übertragen.
13. Leistungszeit / Aufpreise
Der Auftragnehmer ist zur Leistung nur innerhalb der üblichen Geschäftszeiten verpflichtet, diese findet er unter Geschäftszeiten. Soweit der Auftragnehmer auf Anforderung des Kunden Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbringt, kann er seinen Mehraufwand nach billigem Ermessen berechnen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt – auch für Verträge mit Auslandsberührung – ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Rheda-Wiedenbrück, soweit nicht das Gesetz einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand bestimmt. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Sämtliche Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
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